Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online direkt beim Bundesamt für Justiz (BfJ) oder schriftlich oder persönlich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen, können die Auskunft über das Online-Portal des BfJ oder schriftlich beantragen.
Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite des BfJ und folgen Sie den Anweisungen.
- Für den Online-Antrag brauchen Sie einen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp.
- Das BfJ sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie sie angefordert haben.
Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:
- Wenden Sie sich an die für Sie nach Landesrecht zuständige Behörde.
- Der Antrag wird an das BfJ weitergeleitet, das dann die Auskunft erstellt.
- Das BfJ sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
- Senden Sie den formlosen schriftlichen Antrag an die nach Landesrecht zuständige Behörde. Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
- Der Antrag wird an das BfJ weitergeleitet, das die Auskunft erstellt.
- Das BfJ sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.
Hinweis: Sie können sich nicht durch eine oder einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist jedoch auch Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen. Ein Gewerbebetrieb kann auch durch die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragene bevollmächtigte Person des Gewerbebetriebs vertreten werden.
Antrag aus dem Ausland
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Einen Antrag aus dem Ausland können Sie über das Online-Portal des BfJ oder schriftlich beim BfJ stellen.
- Bei einer schriftlichen Antragstellung laden Sie sich das entsprechende Formular herunter und geben Sie alle notwendigen Informationen im Formular an.
- Das Antragsformular mit amtlich bestätigten Personendaten und amtlich bestätigter Unterschrift senden Sie zusammen mit allen genannten Anlagen an das BfJ.