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Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Carolin Stransky

Bürgerbüro

Tamara Tenkler

Bürgerbüro

Sandra Thier

Fachbereichsleiterin

Bürgerbüro

Claudia Lipp

Sekretärin

Silvia Sepp

Sekretärin

Silvia Tome

Vorzimmer Bürgermeister

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